Einstellungsuntersuchung für Beamtenbewerber
Die ärztliche Untersuchung vor einer Einstellung in ein Beamtenverhältnis und die Ausstellungen der "Ärztlichen Zeugnisse" über die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis darf nur von Ärzten erfolgen, mit denen zum Zeitpunkt der Untersuchung sowie einem Zeitraum von fünf Jahren davor keine Behandlungsverhältnisse oder nähere Verwandtschaftsverhältnisse bestanden.
Dieses muss von Beamtenbewerbern der zuständigen Einstellungs-/Ernennungsbehörde gegenüber zusammen mit dem Einreichen des "Ärztlichen Zeugnisses" bestätigt werden.
Folgende Formulare bitte vor Ihrem Termin ausdrucken, ausfüllen und zur Untersuchung bei uns mitbringen: