Führerscheinuntersuchung
Für folgende Fahrerlaubnisse ist zusätzlich zum Sehtest (Führerscheingutachten vom Augenarzt) eine Bescheinigung über eine verkehrsmedizinische Untersuchung vorzulegen:
- Erteilung oder Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen C, CE und C1E (LKW)
- Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E (Omnibus) bei Bewerbern < 50. Lebensjahr
- Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern < 60. Lebensjahr
Die zur Erteilung der Bescheinigung erforderliche Untersuchung kann durch Ihren Hausarzt erfolgen.
Anmerkung
In folgenden Fällen ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen:
- Erteilung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,
- Erteilung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Diese Gutachten müssen von einem Facharzt für Arbeitsmedizin (oder Betriebsmediziner) oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgestellt werden (gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).